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12. Februar

Neuer Staatsvertrag – viel Lärm um nichts

© Jenzig71 / PIXELIO

FW für verpflichtende Zusammenarbeit mit der ZVS.

Im Streit um die Neuordnung der Studienzulassung in Numerusclausus-Fächern setzt die FW-Landtagsfraktion auf eine verpflichtende Kooperation der Hochschulen mit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).

"Die FW fordern eine verpflichtende zentrale Anlaufstelle bei der Festlegung von Bewerbungsprocedere und Zulassung im hochschulinternen Verfahren", sagte Dr. Hans-Jürgen Fahn auf der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur. Nur so ließen sich Mehrfachzulassungen vermeiden, das Nachrückverfahren effizienter gestalten und den enormen Bewerbungsaufwand für die Studierenden drastisch reduzieren.

Der neue Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für die Hochschulzulassung lasse den Wildwuchs bei den hochschulbezogenen Bewerbungskriterien vollständig außen vor, kritisierte Dr. Fahn. "Der Staatsvertrag krankt daran, dass das Serviceangebot der ZVS für Hochschulen auf freiwilliger Basis angeboten wird. Eine Inanspruchnahme dieser Leistung ist wenig wahrscheinlich, weil die Hochschulen selbst die Kosten zu tragen haben". So bleibe es bei den problematischen Mehrfachzulassungen und der damitverbundenen Blockierung von Studienplätzen.

"Die Autonomie der Hochschule hat für uns einen hohen Wert", sagte der hochschulpolitische Sprecher Prof. Dr. Michael Piazolo (München). "Im Zulassungsverfahren entfaltet sie sich am besten, wenn sie von einer verpflichtenden Zusammenarbeit aller Hochschulen mit der bisherigen ZVS getragen wird".