Die Gemeinde Weichs muss sparen:
2015 darf sie keine Kredite mehr für ihr Bauvorhaben aufnehmen.


Konzeptänderung: Rathaus zurückstellen und Kinderhaus bauen

Das Grundstück wird wohl in den nächsten Jahren nicht bebaut werden. Die Gemeinde Weichs hat in erster Linie seine Pflichtaufgaben zu erledigen und dazu zählt der Bau eines Kinderhauses. Somit wurde mit dem neuen Gemeinderat (2014) die Entscheidung getroffen, das ursprüngliche Vorhaben hinten anzustellen und schnellstens eine Lösung für den Neubau eines Kinderhauses zu finden.

Leider haben wir deshalb aufgrund des vorhergehenden Konzeptes (Rathaus­neubau) 5 wertvolle Jahre verloren!


Was verbirgt sich hinter den so genannten Pflicht- und Freiwilligen Aufgaben?

Die Städte, Gemeinden und Kreise haben vor allem die Grundversorgung mit Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen (Beispielsweise Schulen, Kultur, Öffentlicher Personennahverkehr, Sport, Ver- und Entsorgung). Sie erledigen eine Reihe von Aufgaben, die ihnen vom Bund und den Bundesländern auferlegt bzw. übertragen wurden.
Letztere gehören zu den so genannten Pflichtaufgaben. Hierbei haben die Kommunen kaum Spielräume. Es ist zumeist gesetzlich vorgegeben, in welcher Art und welchem Umfang die Aufgabe erledigt werden muss. Laut Kommunal­ver­fassung wird bei den Pflichtaufgaben zwischen denen des übertragenen Wirkungskreises und denen des eigenen Wir­kungs­kreises unterschieden.

Quelle: Kommunalpolitisches Forum