Was sind die Aufgaben des Gemeinderates?

Der Gemeinderat ist ein Kontrollorgan. Seine Aufgabe ist es auch zu kontrollieren, ob der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin und die Gemeindeverwaltung ihre Arbeit richtig machen und die Entscheidungen des Gemeinderats ordnungsgemäß umsetzen. Dazu hat der Gemeinderat das Recht, sich Akten vorlegen zu lassen oder dem/r Bürgermeister/in Fragen zu stellen, die innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden müssen.

Was macht der Gemeinderat?

In der Gemeindeordnung ist geregelt, für welche Aufgaben der Gemeinderat zuständig ist und welche Angelegenheiten dem/r Bürgermeister/in allein entscheiden darf. Die Gemeindeordnung ist so etwas wie die Verfassung aller Gemeinden in Bayern. Sie legt die Spielregeln zwischen Gemeinderat und Bürgermeister/in fest.
Der Gemeinderat beschließt Satzungen, das sind die Gesetze für die Gemeinde. Damit kann er beispielsweise bestimmen, wie viele Steuern in der Kommune zu bezahlen sind. Er stellt den Haushaltsplan für die Gemeinde auf. Dieser legt fest, wofür im kommenden Jahr wie viel Geld ausgegeben werden darf. Und er erlässt Bebauungspläne, die regeln, was wo und wann in der Gemeinde gebaut werden darf.
Außerdem entscheidet der Gemeinderat darüber, wer im Rathaus arbeitet.

Wer sitzt im Gemeinderat?

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürger und Bürgerinnen einer Gemeinde.
Die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen entscheiden über alle Fragen, die für die Gemeinde wichtig sind. Dies machen sie zusammen mit dem/r Bürgermeister/in, die oder der als Chef/in der Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat angehört und diesen leitet.
Die Mitglieder des Gemeinderats werden demokratisch gewählt.
Die Arbeit im Gemeinderat ist ein Ehrenamt, für das es nur eine Aufwandsentschädigung gibt. Trotzdem sind die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.

Quell: Christoph BEIL, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Altlussheim

Zusammensetzung des Gemeiderats

Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinde­rats­mitgliedern.
Die Gemeinderats­mitglieder werden in ehrenamtlicher Eigenschaft gewählt.
Ihre Zahl, einschließlich weiterer Bürgermeister, beträgt in Weichs  bei 3.001 bis 5.000 Einwohner 16­ ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder .