Der Vermögenshaushalt

Der kameralistische Kommunalhaushalt ist in einen Verwaltungs- und einen Ver­mögens­haushalt unterteilt. Dabei enthält der Vermögenshaushalt alle Ausgaben, die das Vermögen erhöhen, also haushaltsrechtlich als Investition gelten (einschließlich Tilgungen und investiver Zuweisungen an Dritte) alle Einnahmen, die entweder das Vermögen verringern (z. B. aus Veräußerung von Vermögensgegenständen, Kreditaufnahme) oder die für Investitionen zweckgebunden sind (z. B. Investitionszuweisungen von Land oder Bund).

Quelle: Heinrich Böll Stiftung - Details unter ....